CST-Group Fachblog
Wettbewerbsverstöße von Mitarbeitern: Nebenbetrieb, Abwerbung, Mitnahme von Kunden

Der Verlust von Know-how oder Kundenbeziehungen durch ausscheidende oder aktive Mitarbeitende ist für viele Unternehmen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Häufig stehen hinter solchen Vorfällen strukturelle Wettbewerbsverstöße, die nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch wettbewerbsrechtliche und in bestimmten Konstellationen strafrechtliche Implikationen haben. Für Geschäftsführung, Compliance und Rechtsabteilung ist es entscheidend, solche Vorfälle frühzeitig zu erkennen und die Beweislage so zu sichern, dass sie vor Gericht oder in behördlichen Verfahren Bestand hat.
Sachverhalt: Typische Konstellationen bei Wettbewerbsverstößen
Ein Wettbewerbsverstoß durch Mitarbeitende manifestiert sich häufig in drei Kernbereichen. Erstens der unerlaubte Betrieb eines Nebenbetriebs, bei dem das eigene Unternehmen oder ein direkter Konkurrent im Hintergrund agiert. Zweitens die aktive Abwerbung von Kunden oder Geschäftspartnern, oft unter Ausnutzung interner Informationen. Drittens die Mitnahme von geschützten Daten, Kundenlisten oder technischen Dokumentationen bei einem Arbeitgeberwechsel. Diese Handlungen verletzen in der Regel vertragliche Wettbewerbsverbote oder die treuhänderische Sorgfaltspflicht. In der Praxis bleibt es oft bei der Vermutung, da der konkrete Nachweis der Handlung und der Kausalität für den Schaden schwierig ist. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, die Indizien so zu bündeln, dass ein schlüssiges Gesamtbild entsteht.
Fachliche Einordnung: Nachweisführung und Informationsbeschaffung
Die zentrale Schwierigkeit liegt in der rechtmäßigen Beschaffung von Informationen. Unternehmen dürfen nicht einfach private Kommunikationskanäle ihrer Mitarbeitenden durchsuchen oder ohne klare Rechtsgrundlage interne Systeme auf verdächtige Aktivitäten hin untersuchen. Die Grenzen der Datensuche sind streng zu beachten. Jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein und auf einer bestehenden arbeitsvertraglichen oder datenschutzrechtlichen Grundlage beruhen. Für die Nachweisführung bedeutet dies: Es muss dokumentiert werden, wann welche Verdachtsmomente bestanden haben, welche internen Kontrollen durchgeführt wurden und wie die gewonnenen Informationen erhoben wurden. Nur so ist die Verwertbarkeit der Beweismittel im späteren Verfahren gesichert. Eine nachträgliche, ungeplante Suche nach Beweisen führt oft zur Unverwertbarkeit der Daten und kann selbst zu zivilrechtlichen Ansprüchen der betroffenen Person führen.
Im Zusammenspiel mit arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Schritten ist eine enge Abstimmung zwischen HR, IT-Security und Rechtsabteilung unerlässlich. Die arbeitsrechtliche Seite befasst sich mit der Kündigung oder Abmahnung, während die wettbewerbsrechtliche Seite Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche prüft. In manchen Fällen, insbesondere bei besonders schweren Verstößen oder bei der Einbeziehung staatlicher Aufträge, kann auch das Bundeskartellamt oder andere Behörden relevant werden, wenn es um marktbeherrschende Stellungen oder kartellrechtliche Verstöße geht. Die Dokumentation muss daher so angelegt sein, dass sie sowohl für zivilrechtliche Klagen als auch für mögliche behördliche Verfahren geeignet ist.
Konkrete Hinweise zur Prävention und Umsetzung
<- Prävention durch klare Verträge: Wettbewerbsverbote und Nebenbetriebsklauseln müssen im Arbeitsvertrag klar definiert sein. Es sollte festgelegt werden, welche Informationen als vertraulich gelten und welche Handlungen im Rahmen eines Nebenbetriebs untersagt sind. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden zu diesen Pflichten stärken die Durchsetzbarkeit.
- Technische Kontrollen und Logging: Unternehmen sollten technische Maßnahmen ergreifen, um den Zugriff auf sensible Daten zu überwachen. Dies umfasst das Protokollieren von Datenexporten, den Zugriff auf Kundenlisten und die Nutzung externer Speichermedien. Diese Logs sind im Streitfall entscheidend, um den zeitlichen Ablauf der Datenabflüsse nachzuweisen.
- Interne Meldestellen und Whistleblowing: Ein geschützter Kanal, über den Mitarbeitende Verdachtsmomente melden können, ohne selbst in die Verantwortung genommen zu werden, hilft, Wettbewerbsverstöße frühzeitig zu identifizieren. Die Meldungen müssen anonymisiert und vertraulich behandelt werden, um die Akzeptanz im Unternehmen zu erhöhen.
- Dokumentation der Verdachtsmomente: Sobald ein Verdacht besteht, sollte ein Protokoll erstellt werden, das den genauen Verdacht, die betroffenen Personen und die durchgeführten Ermittlungsschritte festhält. Dieses Protokoll bildet die Grundlage für die weitere rechtliche Prüfung und die Entscheidung über die nächsten Schritte.
- Abstimmung mit Rechtsberatung: Vor der Durchführung von internen Ermittlungen oder der Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Mitarbeitenden sollte die Rechtsabteilung oder ein externer Fachanwalt für Arbeits- und Wettbewerbsrecht eingebunden werden. Dies stellt sicher, dass die Maßnahmen rechtmäßig sind und die Beweislage nicht gefährdet wird.
- Gesetze im Internet – StGB (DE, amtlich) (Editorial (verifiziert): https://www.gesetze-im-internet.de, 2026-09-26)
- Bundeskartellamt (DE) (Editorial (verifiziert): https://www.bundeskartellamt.de, 2026-09-26)
Fazit
Der Umgang mit Wettbewerbsverstößen durch Mitarbeitende erfordert einen strukturierten und rechtssicheren Ansatz. Die Nachweisführung ist dabei der entscheidende Faktor. Unternehmen, die ihre internen Prozesse, technischen Kontrollen und vertraglichen Grundlagen klar definieren und dokumentieren, sind im Falle eines Verdachts besser gerüstet. Die enge Zusammenarbeit zwischen Compliance, IT-Security und Rechtsabteilung stellt sicher, dass die ermittelten Informationen verwertbar sind und die Interessen des Unternehmens geschützt werden. Eine frühzeitige und diskrete Prüfung der Verdachtsmomente minimiert das wirtschaftliche Risiko und stärkt die Position des Unternehmens in möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen.
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Quellen
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